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Geschichte des Ortes
Der Hubertushof
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Der Hubertushof in Altenhohenau

 

Den meisten Menschen, die das Gebäude des Hubertushof kennen, kennen dies aus seiner Nutzung als Gaststätte und Biergarten.

Historisch zutreffend jedoch ist, dass dieses Gebäude einstmals das Dormitorium und das Refektorium des historischen Nonnenklosters Altenhohenau beherbergt hat und in den alten Plänen und Ansichten der Klosteranlagen als "Conventsgebäude" bezeichnet ist.

In seinen Grundmauern - einem dreischaligen Granitquadermauerwerk - wird das Gebäude von Archäologen auf das Ende des 11. Jahrhunderts geschätzt.

Auf alle Fälle muss das Gebäude bereits zur Zeit der Stiftungsurkunde des Klosters Altenhohenau aus dem Jahre 1235 existent gewesen sein: Um diese Zeit war der Bau mit Granitquadern aus Kostengründen bereits nicht mehr rentabel, die meisten Orte verfügten damals bereits über Ziegeleien. Und mit Ziegeln ließ sich bereits ab 1100 n. Chr. sowohl einfacher als auch schneller und kostengünstiger bauen.

Der erste Stock des Gebäudes sowie sein Dachstuhl dagegen sind wohl im Laufe des 18. Jh grundlegend neu gebaut worden.

Der Hubertushof ist damit in Altenhohenau neben der Apsis der Klosterkirche das älteste Gebäude im Ort und vermutlich auch in der Gemeinde Griesstätt.

Die Nutzung als Gaststätte ist dagegen etwas jünger als die Grundmauern des Gebäudes: Zwar waren schon in der Zeit vor der Säkularisation immer wieder Gäste bewirtet worden waren, jedoch besaß das Kloster kein Schankrecht und so wurden immer wieder Geldbußen gegen das Kloster verhängt. Nach der Säkularisation aber wurden Anfang des 19. Jh.  die Refektoriumsräume im Erdgeschoß an der südwestlichen Gebäudeecke offziell als Gastwirtschaft genutzt - damit dürfte es sich um eines der Gasthäuser mit der längsten Tradition in Griesstätt und Umgebung habeln. Umso unverständlicher ist es daher, dass sowohl die Gemeinde Griesstätt wie auch das Landratsamt Rosenheim in den letzten Jahren so ziemlich alles unternommen haben, um den gastronomischen Betrieb zu hintertreiben, zu beschränken und unrentabel zu machen. Aber so leisten die unteren bayerischen Behörden halt wenigstes etwas, auch wenn es nur gut dafür ist,  einen Beitrag zum oft beklagten Wirtshaussterben in Bayern zu leisten.

Aber der Hubertushof wird mit Sicherheit in absehbarer Zeit wieder seiner über 200 Jahre alten weltlichen Bestimmung zugeführt ... versprochen - auch der Gemeindevewaltung Griesstätt und dem Landratsamt Rosenheim.